Mindestlohn

Sollten Subunternehmer eingeschaltet werden, haften deren Auftraggeber für die Zahlung des Mindestlohnes an die Arbeitnehmer des Subunternehmers.
Eine Bescheinigung, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten werden, ist zu empfehlen.
Der Mindestlohn außerhalb von Tarifverträgen und außerhalb weiterer Ausnahmefälle wird ab 01.01.2026 auf 13,90 €/Stunde und ab 01.01.2027 auf 14,60 €/Stunde erhöht.
Zeitgleich wird die Entgeltgrenze für Minijobs ab 01.01.2026 auf 603 €/Monat erhöht.

 

Die Rechtsunsicherheiten im steuerlichen Bereich sind enorm.

Ständig wird in der Presse über aktuelle Pläne der Bundesregierung berichtet oder über mögliche verfassungswidrige Steuergesetze diskutiert.

Scheuen Sie sich nicht, bei bestehenden Rechtsunsicherheiten fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen!

Gerne gehe ich auf Ihren persönlichen Fall ein.

Regelmäßige Fortbildungen und individuelle Mandantenbetreuung sind für mich selbstverständlich.