Inflationsausgleichsprämie

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber/innen ihren Arbeitnehmer/innen eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlen. Diese ist zeitlich (bis 31.12.2024) und betragsmäßig (max. 3.000 € je Arbeitnehmer/in) begrenzt. 

Mindestlohn

Sollten Subunternehmer eingeschaltet werden, haften deren Auftraggeber für die Zahlung des Mindestlohnes an die Arbeitnehmer des Subunternehmers.
Eine Bescheinigung, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten werden, ist zu empfehlen.
Der Mindestlohn außerhalb von Tarifverträgen und außerhalb weiterer Ausnahmefälle wird ab 01.01.2025 auf 12,82 €/Stunde erhöht (bisher 12,41 €/Stunde). Zeitgleich wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 556 €/Monat  (bisher 538 €/Monat) erhöht.
 

Die Rechtsunsicherheiten im steuerlichen Bereich sind enorm.

Ständig wird in der Presse über aktuelle Pläne der Bundesregierung berichtet oder über mögliche verfassungswidrige Steuergesetze diskutiert.

Scheuen Sie sich nicht, bei bestehenden Rechtsunsicherheiten fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen!

Gerne gehe ich auf Ihren persönlichen Fall ein.

Regelmäßige Fortbildungen und individuelle Mandantenbetreuung sind für mich selbstverständlich.